Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz wird zügig umgesetzt
Berlin, 31. März 2005. Das Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz wird zügig umgesetzt. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium hingewiesen. Zu den wesentlichen Änderungen der Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz gehören Aussagen zur Verbesserung der Sachkunde von Pflanzenschutzmittelanwendern und zur Aufzeichnung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Die Grundsätze enthalten nach Angaben des Verbraucherministeriums u. a. Details zu Form und Inhalt solcher Aufzeichnungen, die möglichst schlagspezifisch erfolgen sollen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen soll durch das zweite Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes verankert werden, das sich derzeit in der parlamentarischen Diskussion befindet, so das Ministerium. Die Anpassung der Grundsätze war auch vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und durch bereits erfolgte Änderungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln dringend erforderlich. Die Anpassung der Grundsätze ist nach Meinung des Ministeriums ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Reduktionsprogramms chemischer Pflanzenschutz.