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Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz wird zügig umgesetzt

Berlin, 31. März 2005. Das Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz wird zügig umgesetzt. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium hingewiesen. Zu den  wesentlichen Änderungen der Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz gehören Aussagen zur Verbesserung der Sachkunde von Pflanzenschutzmittelanwendern und zur Aufzeichnung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.


Die Grundsätze enthalten nach Angaben des Verbraucherministeriums u. a. Details zu Form und Inhalt solcher Aufzeichnungen, die möglichst schlagspezifisch erfolgen sollen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen soll durch das zweite Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes verankert werden, das sich derzeit in der parlamentarischen Diskussion befindet, so das Ministerium. Die Anpassung der Grundsätze war auch vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts und durch bereits erfolgte Änderungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln dringend erforderlich. Die Anpassung der Grundsätze ist nach Meinung des Ministeriums ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Reduktionsprogramms chemischer Pflanzenschutz.

 

 

Pflanzenschutzmittel-Handel setzt neue Informationspflicht um

Bonn, 23. März 2005. Wie im Vorjahr verteilen die Raiffeisen-Genossenschaften in diesen Tagen erneut kostenlos CD-ROMs mit Sicherheitsdatenblättern an alle Landwirte. Wie der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) mitteilt, erfüllen die Genossenschaften damit eine neue gesetzliche Verpflichtung beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln. Als Ergänzung der CD-ROM gibt es ab sofort eine Online-Datenbank, in welcher die Sicherheitsdatenblätter wöchentlich aktualisiert werden, so der Verband.

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