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Ausbildungsplätze für die landwirtschaftlichen Berufe bereitstellen

Bonn, 26. Mai 2005. Die Anzahl der Ausbildungsplätze muss weiter erhöht werden, obwohl die landwirtschaftlichen Ausbildungszahlen im laufenden Ausbildungsjahr erneut zugenommen haben. Nur dann ist der längerfristige Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften abzudecken.


Dies geht aus einem Aufruf an die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen hervor. Danach sollen die Betriebe ihr Engagement für die praktische Berufsausbildung fortsetzen oder ausweiten, um möglichst vielen Schulabgängern Qualifizierungschancen in den „grünen Berufen“ zu bieten. Der DBV ermuntert die Betriebe auch dazu, neu in die Berufsausbildung einzusteigen und sich als Ausbildungsbetrieb anerkennen zu lassen.

Wer nicht allein ausbilden kann, sollte nach dem Willen des DBV-Präsidiums Kooperationen mit anderen Betrieben prüfen, wobei die Unterstützung der Ausbildungsberater von Landwirtschaftskammern und -ämtern für einen schnellen und erfolgreichen Einstieg in die Ausbildung zu nutzen ist. Unbesetzte Ausbildungsplätze sollten nicht nur den Kammern und Ämtern gemeldet werden, sondern auch der regionalen Arbeitsagentur. Wenige Monate vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2005/2006 übersteigt die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen das registrierte Angebot der Wirtschaft noch deutlich. Auch im Gesamtverbund aller Berufs- und Wirtschaftszweige muss sich der Agrarbereich deshalb der gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Verantwortung stellen, möglichst vielen jungen Menschen den Start ins Berufsleben zu eröffnen, so der Bauernverband.

 

 

Formgerechte Hofübergabe wichtig für Altersrente

Kassel, 10. März 2005. Die Gewährung einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) setzt die formgerechte Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens voraus. Darauf hat der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen (GlA) hingewiesen. Dem Verband zufolge wird das Unternehmen meist notariell übertragen oder verpachtet. Bei der notariellen Übertragung wechselt das Eigentum durch Verkauf oder Schenkung. Die Alterskasse sieht die Abgabe als vollzogen an, sobald die Einigung der Vertragspartner über den Eigentumsübergang, die so genannte Auflassung, notariell beurkundet und dem Erwerber die Fläche zur Bewirtschaftung überlassen worden ist.

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