Unterkompensation bei Steuerbegünstigung von Biodiesel
Der mit dem Biokraftstoffquotengesetz verfolgte marktstrategische Ansatz greift nach Meinung der UFOP nicht. Es sei zwar grundsätzlich richtig, den Beimischungsanteil für Biokraftstoffe in dem Maße zu erhöhen wie bedingt durch die Reduzierung der Steuerbegünstigung der Absatz von Biodiesel als Reinkraftstoff und Pflanzenölkraftstoff zurück gehe, um schließlich auch die nationalen Mengenziele für Biokraftstoffe zu erfüllen. Die Rechnung gehe aber nicht auf, weil sich die Umsetzung der geänderten Kraftstoffqualitäts- und Kennzeichnungsverordnung erheblich verzögert. Im vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf ist eine Erhöhung der Beimischung von derzeit max. 5 Vol.-% Biodiesel auf max. 7 Vol-% vorgesehen. Gemessen am Gesamtabsatz für Dieselkraftstoff entspricht diese Vorgabe etwa 2 Mio. t Biodiesel. Dies berge für die Quotenverpflichteten der Mineralölbranche für das Jahr 2009 große Probleme. Die Verpflichtungen sind nach Auffassung der UFOP nur dann erfüllbar, wenn ausreichend Reinkraftstoffmengen vermarktet wurden als Voraussetzung für eine Anrechnung auf die Biokraftstoffquote. Im Wege der Rückzahlung der Steuerbegünstigung würden entsprechend anrechenbare Biokraftstoffquotenmengen geschaffen.