Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2008 Neuer Stichtag für Betriebsprämienregelung

Neuer Stichtag für Betriebsprämienregelung

Berlin, 25. April 2008. Für das Antragsverfahren auf Beihilfen im Rahmen der Betriebsprämienregelung gilt ein neuer Stichtag. Durch die im Juni 2007 verabschiedete Reform der Obst- und Gemüsemarktordnung sind ab dem Jahr 2008 unter anderem auch die bisher nicht beihilfefähigen Dauerkulturen bei Obst und Gemüse sowie die Rebschul- und Baumschulflächen beihilfefähige Flächen im Rahmen der Betriebsprämienregelung.

Obstbauern profitieren von der neuen Regelung
Obstbauern profitieren von der neuen Regelung

Für Landwirte mit diesen Flächen wird in diesem Jahr nach bestimmten Vorgaben ein gesonderter Referenzbetrag errechnet und ihnen werden entsprechende Zahlungsansprüche zugewiesen. Nach Zustimmung durch den Bundesrat kann nun bis zum 15. Mai 2008 bei den zuständigen Stellen der Bundesländer die Festsetzung des gesonderten Referenzbetrages und die Zuweisung der entsprechenden Zahlungsansprüche beantragt werden.

Im Rahmen der Betriebsprämienregelung ist der sogenannte Zehn-Monatszeitraum durch das europäische Recht abgeschafft und durch einen vom Mitgliedstaat zu bestimmenden Stichtag ersetzt worden. In Deutschland wurde der 15. Mai des jeweiligen Antragsjahres festgesetzt. Dies bedeutet, dass die beihilfefähigen Flächen, die für die Aktivierung der Zahlungsansprüche angemeldet werden, dem Landwirt an diesem Stichtag zur Verfügung stehen müssen. Mit dieser Regelung wird eine wesentliche Forderung zur Vereinfachung der Betriebsprämienregelung für die Verwaltung und den Berufsstand umgesetzt. Damit erhalten Landwirte eine umfassende Flexibilität bei der Übertragung von Flächen nach dem 15. Mai, ohne einen Verlust der Betriebsprämie hinnehmen zu müssen. Um die Betriebsprämie beantragen und erhalten zu können, müssen die im Antrag angegebenen Flächen während des gesamten Kalenderjahres beihilfefähige landwirtschaftliche Flächen sein.

 

Nahrungsmittelproduktion bleibt Kernkompetenz der Bauern

Berlin, 15. April 2008. Die Nahrungsmittelproduktion ist und bleibt die Kernkompetenz der deutschen und europäischen Bauern. Daher erhalten die Verbraucher von den Bauern verlässlich preiswerte und sichere Lebensmittel in ausreichender Menge, die unter hohen Standards für einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen erzeugt wurden. Diese Meinung unterstreicht der Deutsche Bauernverband (DBV). Aufrufe zum Stopp der Nutzung von Bioenergie als angeblicher Verursacher von Preissteigerungen bei Lebensmitteln weist der Berufsstand entschieden zurück.
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