Bundesregierung senkt die Biokraftstoffquoten
Berlin, 22. Oktober 2008. Stärker als erwartet werden mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zur „Änderung der Förderung von Biokraftstoffen“ die zukünftigen Anteile der Biokraftstoffe zur Verbesserung der Klimabilanz beschnitten. Darauf weist die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) hin. Mit dem Gesetzentwurf soll die Gesamtquote bis 2014 aufgrund des Stopps von E10 gesenkt werden.
Außerdem wird ab 2015 die EU-Dekarbonisierungsstrategie national umgesetzt. Mit der Dekarbonisierung ist eine Umstellung von der energetischen Biokraftstoffquote auf den tatsächlichen Klimaschutzbeitrag der eingesetzten Biokraftstoffe verbunden. Die neue Klimaschutzquote soll 3 % ab 2015 und 7 % ab 2020 betragen. Ursprünglich waren 5 % für 2015 und 10 % ab 2020 vorgesehen, so UFOP.
Für die Gesamtquote 2009 enthalte der Gesetzentwurf gegenüber der ursprünglichen Ressortvorlage mit der Festsetzung auf 5,25 % eine Verbesserung, die von UFOP begrüßt wird. Für die Folgejahre bis 2014 soll es bei 6,25 % bleiben. Zur Erfüllung der Gesamtquote erwartet UFOP eine Beimischung bis zur Höchstgrenze der Dieselnorm von 7 % und damit eine Zunahme von derzeit 1,5 Mio. t auf 2 Mio. t Biodiesel. Die Beimischung reiche allerdings bei weitem nicht aus zur Auslastung der in den letzten Jahren entstandenen nationalen Produktionskapazitäten von mehr als 4 Mio. t, so UFOP weiter und unterstützt die Halbierung der nächsten Steuerstufe für reinen Biodiesel. Allerdings verbessere sich dadurch die Wettbewerbssituation nicht grundlegend. Die Energiesteuer steige in 2009 sogar noch von 15 auf 18 Cent je Liter an und Pflanzenölkraftstoff werde die Vergünstigung nicht gewährt. Bei einer von UFOP für das 1. Halbjahr 2008 festgestellten Unterkompensation in Höhe von 22 Cent je Liter für nicht integrierte Biodiesel-Anlagen ohne eigene Ölmühle blieben die Marktchancen daher weiterhin sehr gering.